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APKV Infrastrukturfonds GmbH
Geschäftszweck
Halten von Anteilen an konzernfremden Unternehmen, insbesondere von Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie an in- und ausländischen Infrastrukturfonds, zur eigenen Vermögensanlage, und zwar unmittelbar oder mittelbar über Zwischengesellschaften
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer und Prokuristen sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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