Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft
Geschäftszweck
Betrieb einer überbetrieblichen Gruppen-Pensionskasse. Die Gesellschaft hat den Zweck, den Versicherten eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Versicherungsleistungen beschränken sich nach Art und Höhe auf den Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens in Folge Ausscheidens aus dem Berufsleben wegen Alters, Invalidität oder Tod. Leistungen im Todesfall werden nur an Hinterbliebene erbracht.
Vertretungsregelung
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus mindestens zwei Personen. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Details
20.06.2001
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht Gewinnabführungsvertrag
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