ALDULA Verwaltung und Treuhand GmbH
Geschäftszweck
Das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von treuhänderisch gehaltenen und eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Durchführung sonstiger zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach § 34 c GewO und nach dem KWG werden nicht ausgeübt.
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird vertreten -wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist:durch diesen, -wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind:durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen. Die Vertretung kann abweichend geregelt werden; insbesondere kann Einzelvertretungs-macht erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, für die Gesellschaft, im eigenen Namen und für Dritte gleichzeitig zu handeln (Befreiung von § 181 BGB).
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