Albertinen Diakoniewerk gGmbH
Geschäftszweck
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und Erziehung sowie des Wohlfahrtswesens, und mildtätiger sowie kirchlicher Zwecke. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, durch Maßnahmen und Einrichtungen zur geistlichen Betreuung sowie zur beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung im Bereich des Gesundheitswesens und der Altenpflege in Form von Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art, durch die materielle Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie durch die Beteiligung an Körperschaften, die diese Zwecke erfüllen. Die Gesellschaft kann ihre Mittel in nicht überwiegendem Umfang einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke zuwenden. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, allein oder zusammen mit anderen Gesellschaften Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art im Inland zu gründen, zu erwerben, sich an ihnen zu beteiligen oder ihre Geschäfte zu führen, soweit dies dem Gesellschaftszweck dient und mit den Vorschriften zur steuerlichen Gemeinnützigkeit in Einklang steht. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten. (5) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Hilfspersonen i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Details
18.10.2018
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht Mittelgroße Kapitalgesellschaft
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