Albert und Helene Boehringer, Unterstützungskasse, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Geschäftszweck
Freiwillige Leistungen gemäß § 3 an aktive Arbeitnehmer der Trägerunternehmen und an die Ehegatten sowie die unmittelbaren leiblichen Abkömmlinge und Adoptivkinder dieser Arbeitnehmer. Trägerunternehmen der Unterstützungskasse sind die Gesellschaften des Boehringer Ingelheim Unternehmensverbands in Deutschland, die Mitarbeiter beschäftigen ("Trägerunternehmen"). Die Gesellschafter können durch einen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu fassenden Beschluss weitere Firmen als Trägerunternehmen aufnehmen.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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