AKERA Verwaltung und Treuhand GmbH
Geschäftszweck
ist das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von treuhänderisch gehaltenen und eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Durchführung sonstiger zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach § 34 c GewO und nach dem KWG werden nicht ausgeübt
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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