AGORA Immobilien GmbH
Geschäftszweck
Beteiligungsverwaltung, Immobilienentwicklung
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen selbständig vertreten. Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Der Generalversammlung (den Gesellschaftern mittels Umlaufbeschlusses) steht es jedoch frei, im jeweiligen Bestellungsbeschluss eine hiervon abweichende Regelung (zB selbständige Vertretungsbefugnis aller Geschäftsführer) zu treffen.
Details
09.05.2006
31.12.
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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