ADAC Autoversicherung AG
Geschäftszweck
Unmittelbarer Betrieb der Kraftfahrtversicherung sowie weiterer Zweige des privaten Versicherungswesens, die mit der Kraftfahrtversicherung in Zusammenhang stehen. Hierzu zählen insbesondere die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die Landfahrzeugkaskoversicherung (ohne Schienenfahrzeuge) und die Campingversicherung. Der Abschluss von Versicherungsverträgen durch die Gesellschaft ist beschränkt auf Mitglieder des Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. (ADAC), München; ausgenommen von dieser Beschränkung ist der Abschluss von Versicherungsverträgen für Personen, die nicht Mitglied des Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. ADAC sind, mit ihren nicht gewerblichen Risiken.
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Details
27.06.2007
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht
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