ABB Ausbildungszentrum gemeinnützige GmbH
Geschäftszweck
Die Förderung der Berufsbildung einschließlich der Fort- und Weiterbildung sowie Erwachsenenqualifizierung und der Studierendenhilfe, die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Förderung der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern sowie die Förderung des Berufsbildungsexportes. Die Förderung der Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe wird insbesondere verwirklicht: a) im Rahmen der Durchführung der fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildung bzw. Umschulung, in den nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung verordneten Berufen, sowie der Vermittlung von fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnissen innerhalb dualer und anderer technischer Studiengänge; b) durch Vermittlung von fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnissen innerhalb von Fort- und Weiterbildungsgängen oder anderer Erwachsenenqualifizierungen zur Erlangung entsprechender Abschlüsse bzw. Zertifikate; c) durch Unterstützung von Bewerbern uncl Bewerberinnen bei der Besetzung dualer Ausbildungsplätze durch Hospitationen und Praktika, Vermittlung und Uberprüfung von fachtheoretischem Wissen sowie der Unterstützung im Bewerbungsprozess; d) durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Oberstufenzentren zur Abstimmung und Verbesserung der Ausbildungsinhalte und der Ausbildungsabläufe; e) durch die Teilnahme an Förderprojekten, die zu diesem Zweck europa-, bundes oder landesweit ausgeschrieben werden. Die Förderung der Berufsbildung umfasst auch Maßnahmen der Gesellschaft zugunsten benachteiligter junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, die zur Erlangung einer Berufsausbildung, eines Weiter- oder Fortbildungsabschlusses oder andeniveitiger Qualifizierungen führen. Die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Bereitstellung von Schülerpraktika in technischen Berufen, insbesondere für Mädchen und junge Frauen, urn den Zugang zu diesen Berufen zu erleichtern; b) die Begleitung von S
Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Details
25.04.2014
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht Mittelgroße Kapitalgesellschaft
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