Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind die beiden zentralen Insolvenzgründe. Für Geschäftspartner ist das Verständnis dieser Begriffe wichtig, um Risiken frühzeitig zu erkennen.
Definitionen
Zahlungsunfähigkeit
Ein Unternehmen ist zahlungsunfähig, wenn es nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
| Merkmal |
Erklärung |
| Fällige Verbindlichkeiten |
Nur bereits fällige Schulden zählen |
| Dauerhaft |
Nicht nur vorübergehender Engpass |
| Wesentlicher Teil |
Nicht jede unbezahlte Rechnung |
Überschuldung
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt – und keine positive Fortführungsprognose besteht.
| Merkmal |
Erklärung |
| Negatives Eigenkapital |
Schulden > Vermögen |
| Fortführungsprognose |
Entscheidend für Bewertung |
| Rechtsformabhängig |
Nur für Kapitalgesellschaften relevant |
Unterschiede im Überblick
| Kriterium |
Zahlungsunfähigkeit |
Überschuldung |
| Perspektive |
Liquidität (Cash) |
Vermögen (Bilanz) |
| Zeitbezug |
Fällige Verbindlichkeiten |
Gesamtverschuldung |
| Betroffene |
Alle Rechtsformen |
Nur Kapitalgesellschaften |
| Prüfung |
Liquiditätsstatus |
Überschuldungsbilanz |
| Ausnahme |
Zahlungsstockung |
Positive Fortführungsprognose |
Zahlungsunfähigkeit erkennen
Kennzeichen
| Indikator |
Bedeutung |
| Systematischer Zahlungsverzug |
Kann nicht mehr zahlen |
| Lieferanten werden vertröstet |
Liquidität fehlt |
| Löhne/Gehälter verzögert |
Sehr kritisch |
| Sozialabgaben rückständig |
Sehr kritisch |
| Lastschriften platzen |
Konto nicht gedeckt |
| Mahnungen häufen sich |
Offene Rechnungen |
Abgrenzung zur Zahlungsstockung
| Zahlungsstockung |
Zahlungsunfähigkeit |
| Vorübergehend (max. 3 Wochen) |
Dauerhaft |
| Liquidität kurzfristig beschaffbar |
Keine Aussicht auf Besserung |
| Kein Insolvenzgrund |
Insolvenzgrund |
Liquiditätslücke
| Deckungslücke |
Bewertung |
| < 10% der fälligen Verbindlichkeiten |
Meist noch keine Zahlungsunfähigkeit |
| 10-25% |
Grenzbereich |
| > 25% |
In der Regel Zahlungsunfähigkeit |
Diese Schwellen sind Richtwerte aus der Rechtsprechung.
Überschuldung erkennen
Bilanzielle Überschuldung
| Bilanzposition |
Bedeutung |
| Eigenkapital negativ |
Bilanzielle Überschuldung |
| Eigenkapital positiv |
Keine bilanzielle Überschuldung |
Aber: Bilanzielle Überschuldung ≠ Insolvenzrechtliche Überschuldung
Überschuldungsprüfung
| Schritt |
Prüfung |
| 1. Überschuldungsbilanz |
Vermögen zu Liquidationswerten |
| 2. Vergleich mit Schulden |
Vermögen < Schulden? |
| 3. Fortführungsprognose |
Positive Aussichten? |
Fortführungsprognose
| Prognose |
Konsequenz |
| Positiv |
Keine insolvenzrechtliche Überschuldung |
| Negativ |
Überschuldung liegt vor |
Eine positive Fortführungsprognose rettet überschuldete Unternehmen vor der Insolvenzantragspflicht – sofern Zahlungsfähigkeit besteht.
Externe Erkennungsmerkmale
Für Geschäftspartner sichtbar
| Merkmal |
Hinweis auf |
| Verzögerte Zahlungen |
Liquiditätsproblem |
| Negatives EK im Jahresabschluss |
Mögliche Überschuldung |
| Gesellschafterdarlehen sehr hoch |
Eigenkapitalersatz |
| Kapitalherabsetzung |
Verlustausgleich |
| Rangrücktritt vereinbart |
Überschuldungsvermeidung |
Im Jahresabschluss
| Position |
Warnsignal |
| Eigenkapital |
Negativ oder stark gesunken |
| Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern |
Stark gestiegen |
| Rückstellungen |
Stark erhöht |
| Anhang |
Hinweis auf Fortführungsprognose |
Drohende Zahlungsunfähigkeit
Seit 2021 gibt es einen dritten Insolvenzgrund: drohende Zahlungsunfähigkeit.
| Merkmal |
Erklärung |
| Definition |
Voraussichtlich nicht in der Lage, künftige Verbindlichkeiten zu erfüllen |
| Prognosezeitraum |
In der Regel 24 Monate |
| Antragsrecht |
Nur der Schuldner selbst |
| Zweck |
Frühzeitige Sanierung ermöglichen |
Für Gläubiger
Drohende Zahlungsunfähigkeit ist von außen kaum erkennbar. Sie ist ein Instrument für das Unternehmen selbst, um frühzeitig Sanierungsoptionen zu nutzen.
| Rechtsform |
Zahlungsunfähigkeit |
Überschuldung |
| GmbH |
Ja |
Ja |
| AG |
Ja |
Ja |
| UG |
Ja |
Ja |
| GmbH & Co. KG |
Ja |
Ja (Komplementär-GmbH) |
| OHG |
Ja |
Nein |
| KG |
Ja |
Nein (ohne Kapitalgesellschaft) |
| Einzelunternehmen |
Ja |
Nein |
Haftung der Geschäftsführung
Bei Kapitalgesellschaften besteht eine Antragspflicht. Wird diese verletzt, droht persönliche Haftung der Geschäftsführer.
Hinweis: Die genauen Fristen und Haftungsfolgen sollten mit einem Rechtsanwalt geklärt werden.
Sanierungsinstrumente
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit
| Instrument |
Beschreibung |
| Außergerichtliche Sanierung |
Verhandlung mit Gläubigern |
| StaRUG-Verfahren |
Restrukturierungsrahmen ohne Insolvenz |
| Schutzschirmverfahren |
Eigenverwaltung vorbereiten |
Bei eingetretener Insolvenz
| Instrument |
Beschreibung |
| Eigenverwaltung |
Geschäftsführung bleibt tätig |
| Insolvenzplan |
Sanierung statt Liquidation |
| Regelinsolvenz |
Verwaltung durch Insolvenzverwalter |
Fazit
Zahlungsunfähigkeit (Liquiditätsperspektive) und Überschuldung (Bilanzperspektive) sind unterschiedliche Insolvenzgründe mit unterschiedlichen Erkennungsmerkmalen. Für Geschäftspartner sind Zahlungsverzögerungen und negative Eigenkapitalquoten die wichtigsten Warnsignale. Eine fundierte Bewertung erfordert die Kombination aus Finanzkennzahlen und Verhaltensbeobachtung.
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