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UBO Compliance KYC

UBO ermitteln: Wirtschaftlich Berechtigte finden

Der Ultimate Beneficial Owner (UBO) ist zentral für KYC und Compliance. Ein praktischer Leitfaden zur Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter.

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Firmium Team · · · 4 min Lesezeit
Teilen: | Mit KI zusammenfassen: ChatGPT Claude Gemini

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung. Die Definition des wirtschaftlich Berechtigten und die Schwellenwerte können je nach Rechtsordnung variieren und sich ändern. Für verbindliche Compliance-Entscheidungen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt.

Wer steckt wirklich hinter einem Unternehmen? Die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner, UBO) ist eine der wichtigsten Aufgaben in der Compliance und Due Diligence. Doch bei verschachtelten Strukturen wird diese Aufgabe schnell komplex.

Was ist ein wirtschaftlich Berechtigter?

Definition nach GwG

Das Geldwäschegesetz (§ 3 GwG) definiert den wirtschaftlich Berechtigten als natürliche Person, die:

  1. Mehr als 25% der Kapitalanteile hält (direkt oder indirekt)
  2. Mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert (direkt oder indirekt)
  3. Auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt

Kann kein UBO ermittelt werden, gilt der gesetzliche Vertreter als fiktiver UBO.

Direkte vs. indirekte Beteiligung

Direkte Beteiligung: Person A hält 30% an Unternehmen X → A ist UBO

Indirekte Beteiligung: Person A hält 100% an Holding B, Holding B hält 30% an Unternehmen X → A ist UBO von X (durchgerechnete Beteiligung: 100% × 30% = 30%)

Kontrolle ohne Beteiligung

Auch ohne Kapitalanteil kann jemand UBO sein durch: - Stimmbindungsverträge - Beherrschungsverträge - Treuhandverhältnisse - Faktische Kontrolle

Das Transparenzregister

Funktion und Zugang

Das deutsche Transparenzregister dokumentiert die wirtschaftlich Berechtigten aller: - GmbH, AG, UG, KGaA - Eingetragenen Personengesellschaften - Stiftungen - Vereine (bei wirtschaftlicher Tätigkeit)

Zugang: Über transparenzregister.de für: - Verpflichtete nach GwG (voller Zugang) - Personen mit berechtigtem Interesse - Journalisten und NGOs

Inhalt einer Transparenzregister-Auskunft

Information Details
Name Vor- und Nachname
Geburtsdatum Tag, Monat, Jahr
Wohnort Staat und Ort
Art der Beteiligung Kapital, Stimmrechte, Kontrolle
Umfang Prozentuale Angabe in Stufen

Prozent-Stufen: 25-50%, 50-75%, 75-100% oder direkte Kontrolle

Meldepflicht

Unternehmen müssen ihre UBOs selbst melden. Bei Änderungen (neue Gesellschafter, Anteilsübertragungen) besteht eine unverzügliche Aktualisierungspflicht.

Schritt-für-Schritt: UBO ermitteln

1. Gesellschafterliste beschaffen

Die Gesellschafterliste beim Handelsregister zeigt die direkten Gesellschafter: - Name und Anschrift - Nennbetrag der Anteile - Prozentuale Beteiligung

Bei GmbH: Gesellschafterliste ist öffentlich Bei AG: Aktionärsstruktur nur eingeschränkt verfügbar

2. Transparenzregister prüfen

Das Transparenzregister sollte die UBOs direkt nennen. Aber Vorsicht: - Einträge können veraltet sein - Fehlerhafte Meldungen möglich - Nicht alle Konstellationen korrekt erfasst

3. Beteiligungskette nachverfolgen

Bei juristischen Personen als Gesellschafter hilft ein Beteiligungsstruktur-Tool, die Kette systematisch zu visualisieren:

  1. Gesellschafter der obersten Ebene identifizieren
  2. Für jede juristische Person: erneut Gesellschafterliste prüfen
  3. Kette verfolgen bis zur natürlichen Person
  4. Durchgerechnete Beteiligung ermitteln

Beispiel:

Person A (100%) → Holding GmbH (60%) → Tochter GmbH (40%) → Ziel GmbH
Durchgerechnete Beteiligung: 100% × 60% × 40% = 24%
→ A ist kein UBO (unter 25%)

4. Kontrolle ohne Beteiligung prüfen

Auch ohne 25%-Beteiligung kann Kontrolle vorliegen: - Wer hat die Mehrheit im Aufsichtsrat/Beirat? - Gibt es Stimmbindungsverträge? - Bestehen Treuhandverhältnisse? - Wer hat faktisch die Kontrolle?

5. Fiktiven UBO bestimmen

Wenn kein echter UBO ermittelbar: - Geschäftsführer oder Vorstand als fiktiver UBO - Dokumentieren, warum kein echter UBO ermittelt werden konnte - Regelmäßig neu prüfen

Komplexe Strukturen

Ringbeteiligungen

A hält B, B hält C, C hält A – in solchen Fällen: - Kontrolle meist bei den Führungspersonen - Fiktiver UBO wenn keine Durchrechnung möglich

Streubesitz

Bei vielen kleinen Anteilseignern (z.B. börsennotierte AG): - Meldepflicht erst ab 25% - Häufig kein UBO im klassischen Sinne - Fiktiver UBO: Vorstand

Ausländische Strukturen

Bei ausländischen Gesellschaftern: - Transparenzregister des anderen Landes prüfen - Handelsregister-Äquivalent recherchieren - Ggf. lokale Recherche beauftragen

Treuhand und Nominee-Strukturen

Treuhänder halten Anteile für Dritte: - Der Treugeber ist der wahre UBO - Schwierig zu erkennen ohne Innenwissen - Red Flag bei Offshore-Strukturen

Dokumentation

Was dokumentiert werden muss

  • Durchgeführte Rechercheschritte
  • Konsultierte Quellen
  • Ergebnisse und Berechnungen
  • Datum der Ermittlung
  • Begründung bei fiktivem UBO

Aufbewahrung

  • Mindestens 5 Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung
  • Nachvollziehbar und prüfungssicher
  • Updates dokumentieren

Typische Fehler

1. Nur erste Ebene prüfen

Die Gesellschafterliste zeigt oft nur juristische Personen. Die Kette muss bis zur natürlichen Person verfolgt werden.

2. Transparenzregister blind vertrauen

Einträge können fehlerhaft oder veraltet sein. Immer mit Gesellschafterliste abgleichen.

3. Kontrolle ohne Beteiligung übersehen

Stimmrechte, Verträge und faktische Kontrolle können UBO-Eigenschaft begründen.

4. Einmalige Prüfung

UBO-Verhältnisse ändern sich. Regelmäßige Aktualisierung ist Pflicht.

Tools und Quellen

Offizielle Register

Land Register URL
Deutschland Transparenzregister transparenzregister.de
Österreich WiEReG wiereg.gv.at
Schweiz Handelsregister zefix.ch
EU BORIS ec.europa.eu/boris

Kommerzielle Quellen

  • Firmendatenbanken mit UBO-Informationen
  • Compliance-Datenbanken
  • Internationale Register-Aggregatoren

Fazit

Die UBO-Ermittlung ist komplex, aber unverzichtbar für compliant arbeitende Unternehmen. Der Schlüssel liegt in der systematischen Vorgehensweise: Gesellschafterliste → Transparenzregister → Beteiligungskette → Kontrolle ohne Beteiligung → Dokumentation.

Bei komplexen Strukturen oder ausländischen Beteiligungen empfiehlt sich die Unterstützung durch spezialisierte Dienstleister oder lokale Experten.


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