Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet größere Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu adressieren. Die Anforderungen haben weitreichende Auswirkungen – auch für nicht direkt verpflichtete Zulieferer.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die konkrete Umsetzung des LkSG erfordert spezialisierte rechtliche und fachliche Beratung. Die Anforderungen können sich durch Rechtsprechung und EU-Richtlinien ändern.
Überblick zum LkSG
Grundlagen
| Aspekt |
Detail |
| Inkrafttreten |
Januar 2023 (≥3.000 MA), Januar 2024 (≥1.000 MA) |
| Anwendungsbereich |
Unternehmen mit Sitz in Deutschland |
| Aufsicht |
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) |
| Ziel |
Schutz von Menschenrechten und Umwelt in Lieferketten |
Geltungsbereich
| Schwelle |
Anwendung |
| ≥1.000 Arbeitnehmer in Deutschland |
Direkt verpflichtet |
| <1.000 Arbeitnehmer |
Nicht direkt verpflichtet, aber indirekt betroffen |
Die Mitarbeiterzahl bezieht sich auf das Inland und umfasst auch Leiharbeiter.
Kernanforderungen
Sorgfaltspflichten im Überblick
| Pflicht |
Beschreibung |
| Risikomanagement |
System zur Identifikation von Risiken |
| Risikoanalyse |
Regelmäßige Analyse der Lieferkette |
| Präventionsmaßnahmen |
Im eigenen Bereich und bei Lieferanten |
| Abhilfemaßnahmen |
Bei Verletzungen |
| Beschwerdemechanismus |
Hinweisgeberkanal |
| Dokumentation |
Nachvollziehbare Aufzeichnungen |
| Berichterstattung |
Jährlicher Bericht |
Geschützte Rechtspositionen
Das LkSG schützt bestimmte Menschenrechte und Umweltbelange:
| Kategorie |
Beispiele |
| Arbeitsrecht |
Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit |
| Diskriminierung |
Gleichbehandlung |
| Arbeitsschutz |
Gesundheit und Sicherheit |
| Vereinigungsfreiheit |
Gewerkschaftsrechte |
| Umwelt |
Quecksilber, POPs, gefährliche Abfälle |
Risikoanalyse
Umfang
| Bereich |
Analysetiefe |
| Eigener Geschäftsbereich |
Vollständig |
| Unmittelbare Zulieferer |
Alle |
| Mittelbare Zulieferer |
Anlassbezogen |
Risikobasierter Ansatz
Die Risikoanalyse soll priorisieren:
| Faktor |
Einfluss |
| Art und Umfang der Geschäftstätigkeit |
Branchenrisiken |
| Einflussvermögen |
Größe, Marktmacht |
| Erwartete Schwere |
Potenzielle Verletzungen |
| Verursachungsbeitrag |
Nähe zum Risiko |
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Im eigenen Geschäftsbereich
| Maßnahme |
Umsetzung |
| Grundsatzerklärung |
Menschenrechtsstrategie |
| Schulungen |
Mitarbeiter sensibilisieren |
| Prozesse |
Einkauf, Personal |
| Kontrollen |
Audits, Überprüfungen |
Bei unmittelbaren Zulieferern
| Maßnahme |
Umsetzung |
| Vertragliche Zusicherungen |
Lieferantenverträge |
| Schulungen |
Lieferanten informieren |
| Audits |
Vor-Ort-Prüfungen |
| Risikobasierte Kontrolle |
Priorisierung |
Bei Verletzungen
| Situation |
Reaktion |
| Verletzung im eigenen Bereich |
Beendigung unverzüglich |
| Verletzung bei unmittelbarem Zulieferer |
Abhilfe fordern, Konzept erstellen |
| Bei mittelbarem Zulieferer (bei Kenntnis) |
Risikoanalyse, ggf. Maßnahmen |
Beschwerdemechanismus
Anforderungen
| Anforderung |
Umsetzung |
| Zugänglichkeit |
Für Betroffene nutzbar |
| Vertraulichkeit |
Schutz der Hinweisgeber |
| Unparteilichkeit |
Faire Bearbeitung |
| Transparenz |
Verfahrensregeln kommuniziert |
Der Beschwerdekanal kann auch mit dem Whistleblower-System kombiniert werden.
Dokumentation und Berichterstattung
Dokumentationspflichten
| Element |
Inhalt |
| Risikoanalysen |
Methodik, Ergebnisse |
| Maßnahmen |
Präventiv, Abhilfe |
| Wirksamkeit |
Überprüfung |
| Beschwerden |
Eingänge, Bearbeitung |
Berichtspflicht im Wandel
| Inhalt |
Vorgabe |
| Identifizierte Risiken |
Beschreibung |
| Ergriffene Maßnahmen |
Darstellung |
| Wirksamkeitsbewertung |
Einschätzung |
| Schlussfolgerungen |
Nächste Schritte |
Stand Juli 2026: Das BAFA hat die Prüfung der Unternehmensberichte im September 2025 eingestellt. Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, die Berichtspflicht rückwirkend zu streichen. Unternehmen müssen den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und gegebenenfalls fortbestehende Dokumentationspflichten prüfen.
EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
Aktueller Rechtsstand
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive wurde als Richtlinie (EU) 2024/1760 verabschiedet und ist seit Juli 2024 in Kraft. Sie wurde 2025 und 2026 geändert; für Umsetzungstermine und Schwellenwerte ist deshalb die jeweils konsolidierte Fassung maßgeblich:
| Aspekt |
Regelungsbereich |
| Geltungsbereich |
Größere Unternehmen, EU-weit |
| Umweltpflichten |
Erweitert (Klima) |
| Zivilrechtliche Haftung |
Vorgesehen |
| Umsetzung |
Nationales Recht der Mitgliedstaaten |
Die Umsetzung der Richtlinie und ihre Änderungen können eine weitere Anpassung des deutschen LkSG erforderlich machen.
Auswirkungen auf Zulieferer
Indirekte Betroffenheit
Auch nicht direkt verpflichtete Unternehmen sind betroffen:
| Auswirkung |
Beschreibung |
| Anfragen von Kunden |
Selbstauskünfte, Fragebögen |
| Vertragliche Anforderungen |
Zusicherungen, Audit-Rechte |
| Qualifizierungskriterium |
Compliance als Voraussetzung |
Typische Kundenanfragen
| Anfrage |
Inhalt |
| Selbstauskunft |
Fragebogen zu Menschenrechten, Umwelt |
| Code of Conduct |
Anerkennung von Standards |
| Audit-Bereitschaft |
Vor-Ort-Prüfungen ermöglichen |
| Zertifikate |
Nachweise (SA8000, ISO 14001) |
Due Diligence bei Geschäftspartnern
LkSG-bezogene Prüfpunkte
| Aspekt |
Fragestellung |
| Verpflichtet? |
Gilt das LkSG direkt? |
| Compliance |
System vorhanden? |
| Dokumentation |
Berichte zugänglich? |
| Keine Verstöße |
BAFA-Verfahren bekannt? |
| Signal |
Risiko |
| Keine Reaktion auf Anfragen |
Mangelnde Compliance |
| Keine Grundsatzerklärung |
Keine Strategie |
| BAFA-Verfahren |
Konkrete Probleme |
| Lieferanten in Hochrisikoländern ohne Maßnahmen |
Risiko-Ignoranz |
Implementierung im Unternehmen
Projektphasen
| Phase |
Aktivitäten |
| 1. Gap-Analyse |
Ist-Stand ermitteln |
| 2. Risikoanalyse |
Lieferkette analysieren |
| 3. Maßnahmenplanung |
Prioritäten setzen |
| 4. Umsetzung |
Prozesse, Verträge, Schulungen |
| 5. Monitoring |
Wirksamkeit prüfen |
| 6. Berichterstattung |
Dokumentation, Berichte |
Organisatorische Verankerung
| Rolle |
Aufgabe |
| Geschäftsführung |
Gesamtverantwortung, Grundsatzerklärung |
| Menschenrechtsbeauftragter |
Operative Koordination |
| Einkauf |
Lieferantenmanagement |
| Compliance |
Integration in Compliance-System |
| Recht |
Vertragsgestaltung |
Sanktionen
Bußgelder
Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes sowie nach dem Unternehmensumsatz.
Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
Bei bestimmten Verstößen kann ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen erfolgen.
Reputationsrisiken
| Risiko |
Auswirkung |
| Öffentliche Berichte |
Transparenz über Compliance |
| Medienberichterstattung |
Bei Verstößen |
| Stakeholder-Reaktionen |
Kunden, Investoren, NGOs |
Branchenspezifische Risiken
Hochrisikobranchen
| Branche |
Typische Risiken |
| Textil |
Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit |
| Elektronik |
Mineralien, Arbeitsbedingungen |
| Agrar/Lebensmittel |
Kinderarbeit, Landrechte |
| Bau |
Arbeitssicherheit |
| Chemie |
Umwelt, Arbeitssicherheit |
Hochrisikoländer
Länder mit erhöhten Risiken für Menschenrechtsverletzungen erfordern verstärkte Aufmerksamkeit. Indizes und Berichte internationaler Organisationen können als Orientierung dienen.
Ressourcen
Offizielle Quellen
Standards und Initiativen
| Initiative |
Fokus |
| UN Guiding Principles |
Rahmenwerk Menschenrechte |
| OECD-Leitsätze |
Multinationale Unternehmen |
| UN Global Compact |
Prinzipien für Unternehmen |
| Brancheninitiativen |
Textil, Elektronik etc. |
Fazit
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellt erhebliche Anforderungen an verpflichtete Unternehmen: Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdemechanismus und Berichterstattung bilden den Kern.
Auch nicht direkt verpflichtete Zulieferer sind betroffen – durch Kundenanfragen, vertragliche Anforderungen und als Qualifikationskriterium. Die Fähigkeit, Compliance nachzuweisen, wird zum Wettbewerbsfaktor.
Die bereits verabschiedete EU-Richtlinie und ihre Änderungen werden den europäischen Rechtsrahmen weiterentwickeln. Unternehmen sollten Zeitplan, Schwellenwerte und nationale Umsetzung anhand der jeweils geltenden Fassung prüfen.
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