Alle Artikel
Compliance ESG Lieferkette

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen zur Prüfung ihrer Lieferketten auf Menschenrechts- und Umweltrisiken. Ein Überblick.

F
Firmium Team · · 6 min Lesezeit
Teilen: | Mit KI zusammenfassen: ChatGPT Claude Gemini

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet größere Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu adressieren. Die Anforderungen haben weitreichende Auswirkungen – auch für nicht direkt verpflichtete Zulieferer.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die konkrete Umsetzung des LkSG erfordert spezialisierte rechtliche und fachliche Beratung. Die Anforderungen können sich durch Rechtsprechung und EU-Richtlinien ändern.

Überblick zum LkSG

Grundlagen

Aspekt Detail
Inkrafttreten Januar 2023 (≥3.000 MA), Januar 2024 (≥1.000 MA)
Anwendungsbereich Unternehmen mit Sitz in Deutschland
Aufsicht BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Ziel Schutz von Menschenrechten und Umwelt in Lieferketten

Geltungsbereich

Schwelle Anwendung
≥1.000 Arbeitnehmer in Deutschland Direkt verpflichtet
<1.000 Arbeitnehmer Nicht direkt verpflichtet, aber indirekt betroffen

Die Mitarbeiterzahl bezieht sich auf das Inland und umfasst auch Leiharbeiter.

Kernanforderungen

Sorgfaltspflichten im Überblick

Pflicht Beschreibung
Risikomanagement System zur Identifikation von Risiken
Risikoanalyse Regelmäßige Analyse der Lieferkette
Präventionsmaßnahmen Im eigenen Bereich und bei Lieferanten
Abhilfemaßnahmen Bei Verletzungen
Beschwerdemechanismus Hinweisgeberkanal
Dokumentation Nachvollziehbare Aufzeichnungen
Berichterstattung Jährlicher Bericht

Geschützte Rechtspositionen

Das LkSG schützt bestimmte Menschenrechte und Umweltbelange:

Kategorie Beispiele
Arbeitsrecht Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit
Diskriminierung Gleichbehandlung
Arbeitsschutz Gesundheit und Sicherheit
Vereinigungsfreiheit Gewerkschaftsrechte
Umwelt Quecksilber, POPs, gefährliche Abfälle

Risikoanalyse

Umfang

Bereich Analysetiefe
Eigener Geschäftsbereich Vollständig
Unmittelbare Zulieferer Alle
Mittelbare Zulieferer Anlassbezogen

Risikobasierter Ansatz

Die Risikoanalyse soll priorisieren:

Faktor Einfluss
Art und Umfang der Geschäftstätigkeit Branchenrisiken
Einflussvermögen Größe, Marktmacht
Erwartete Schwere Potenzielle Verletzungen
Verursachungsbeitrag Nähe zum Risiko

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Im eigenen Geschäftsbereich

Maßnahme Umsetzung
Grundsatzerklärung Menschenrechtsstrategie
Schulungen Mitarbeiter sensibilisieren
Prozesse Einkauf, Personal
Kontrollen Audits, Überprüfungen

Bei unmittelbaren Zulieferern

Maßnahme Umsetzung
Vertragliche Zusicherungen Lieferantenverträge
Schulungen Lieferanten informieren
Audits Vor-Ort-Prüfungen
Risikobasierte Kontrolle Priorisierung

Bei Verletzungen

Situation Reaktion
Verletzung im eigenen Bereich Beendigung unverzüglich
Verletzung bei unmittelbarem Zulieferer Abhilfe fordern, Konzept erstellen
Bei mittelbarem Zulieferer (bei Kenntnis) Risikoanalyse, ggf. Maßnahmen

Beschwerdemechanismus

Anforderungen

Anforderung Umsetzung
Zugänglichkeit Für Betroffene nutzbar
Vertraulichkeit Schutz der Hinweisgeber
Unparteilichkeit Faire Bearbeitung
Transparenz Verfahrensregeln kommuniziert

Der Beschwerdekanal kann auch mit dem Whistleblower-System kombiniert werden.

Dokumentation und Berichterstattung

Dokumentationspflichten

Element Inhalt
Risikoanalysen Methodik, Ergebnisse
Maßnahmen Präventiv, Abhilfe
Wirksamkeit Überprüfung
Beschwerden Eingänge, Bearbeitung

Berichtspflicht im Wandel

Inhalt Vorgabe
Identifizierte Risiken Beschreibung
Ergriffene Maßnahmen Darstellung
Wirksamkeitsbewertung Einschätzung
Schlussfolgerungen Nächste Schritte

Stand Juli 2026: Das BAFA hat die Prüfung der Unternehmensberichte im September 2025 eingestellt. Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, die Berichtspflicht rückwirkend zu streichen. Unternehmen müssen den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und gegebenenfalls fortbestehende Dokumentationspflichten prüfen.

EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Aktueller Rechtsstand

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive wurde als Richtlinie (EU) 2024/1760 verabschiedet und ist seit Juli 2024 in Kraft. Sie wurde 2025 und 2026 geändert; für Umsetzungstermine und Schwellenwerte ist deshalb die jeweils konsolidierte Fassung maßgeblich:

Aspekt Regelungsbereich
Geltungsbereich Größere Unternehmen, EU-weit
Umweltpflichten Erweitert (Klima)
Zivilrechtliche Haftung Vorgesehen
Umsetzung Nationales Recht der Mitgliedstaaten

Die Umsetzung der Richtlinie und ihre Änderungen können eine weitere Anpassung des deutschen LkSG erforderlich machen.

Auswirkungen auf Zulieferer

Indirekte Betroffenheit

Auch nicht direkt verpflichtete Unternehmen sind betroffen:

Auswirkung Beschreibung
Anfragen von Kunden Selbstauskünfte, Fragebögen
Vertragliche Anforderungen Zusicherungen, Audit-Rechte
Qualifizierungskriterium Compliance als Voraussetzung

Typische Kundenanfragen

Anfrage Inhalt
Selbstauskunft Fragebogen zu Menschenrechten, Umwelt
Code of Conduct Anerkennung von Standards
Audit-Bereitschaft Vor-Ort-Prüfungen ermöglichen
Zertifikate Nachweise (SA8000, ISO 14001)

Due Diligence bei Geschäftspartnern

LkSG-bezogene Prüfpunkte

Aspekt Fragestellung
Verpflichtet? Gilt das LkSG direkt?
Compliance System vorhanden?
Dokumentation Berichte zugänglich?
Keine Verstöße BAFA-Verfahren bekannt?

Red Flags

Signal Risiko
Keine Reaktion auf Anfragen Mangelnde Compliance
Keine Grundsatzerklärung Keine Strategie
BAFA-Verfahren Konkrete Probleme
Lieferanten in Hochrisikoländern ohne Maßnahmen Risiko-Ignoranz

Implementierung im Unternehmen

Projektphasen

Phase Aktivitäten
1. Gap-Analyse Ist-Stand ermitteln
2. Risikoanalyse Lieferkette analysieren
3. Maßnahmenplanung Prioritäten setzen
4. Umsetzung Prozesse, Verträge, Schulungen
5. Monitoring Wirksamkeit prüfen
6. Berichterstattung Dokumentation, Berichte

Organisatorische Verankerung

Rolle Aufgabe
Geschäftsführung Gesamtverantwortung, Grundsatzerklärung
Menschenrechtsbeauftragter Operative Koordination
Einkauf Lieferantenmanagement
Compliance Integration in Compliance-System
Recht Vertragsgestaltung

Sanktionen

Bußgelder

Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes sowie nach dem Unternehmensumsatz.

Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Bei bestimmten Verstößen kann ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen erfolgen.

Reputationsrisiken

Risiko Auswirkung
Öffentliche Berichte Transparenz über Compliance
Medienberichterstattung Bei Verstößen
Stakeholder-Reaktionen Kunden, Investoren, NGOs

Branchenspezifische Risiken

Hochrisikobranchen

Branche Typische Risiken
Textil Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit
Elektronik Mineralien, Arbeitsbedingungen
Agrar/Lebensmittel Kinderarbeit, Landrechte
Bau Arbeitssicherheit
Chemie Umwelt, Arbeitssicherheit

Hochrisikoländer

Länder mit erhöhten Risiken für Menschenrechtsverletzungen erfordern verstärkte Aufmerksamkeit. Indizes und Berichte internationaler Organisationen können als Orientierung dienen.

Ressourcen

Offizielle Quellen

Quelle Inhalt
BAFA Handreichungen, FAQs und aktueller Vollzug
Gesetze im Internet Aktueller Gesetzestext
EUR-Lex CSDDD und konsolidierte Fassungen

Standards und Initiativen

Initiative Fokus
UN Guiding Principles Rahmenwerk Menschenrechte
OECD-Leitsätze Multinationale Unternehmen
UN Global Compact Prinzipien für Unternehmen
Brancheninitiativen Textil, Elektronik etc.

Fazit

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellt erhebliche Anforderungen an verpflichtete Unternehmen: Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdemechanismus und Berichterstattung bilden den Kern.

Auch nicht direkt verpflichtete Zulieferer sind betroffen – durch Kundenanfragen, vertragliche Anforderungen und als Qualifikationskriterium. Die Fähigkeit, Compliance nachzuweisen, wird zum Wettbewerbsfaktor.

Die bereits verabschiedete EU-Richtlinie und ihre Änderungen werden den europäischen Rechtsrahmen weiterentwickeln. Unternehmen sollten Zeitplan, Schwellenwerte und nationale Umsetzung anhand der jeweils geltenden Fassung prüfen.


Geschäftspartner prüfen: Mit Firmium recherchieren Sie Unternehmensdaten für Ihre Lieferanten-Due-Diligence.

F

Geschrieben von

Firmium Team

/3