SWM Infrastruktur Verwaltungs GmbH
Geschäftszweck
Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG, München, deren Geschäftsführung und Vertretung
Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG, der Stadtwerke München GmbH, der SWM Versorgungs GmbH, der SWM Services GmbH und der SWM Infrastruktur Region GmbH sind die Geschäftsführer, soweit sie auch dort eine Geschäftsführerfunktion wahrnehmen, von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit.
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