Richter Pharma AG
Vertretungsregelung
Die Bestellung und Abberufung erfolgt durch den Aufsichtsrat Auch wenn zwei oder mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind, erfolgt die Vertretung der Gesellschaft durch jedes Vorstandsmitglied selbständig. Der Aufsichtsrat kann eine andere Vertretungsregelung beschließen.
Richter Pharma ist ein weltweit erfolgreiches Pharmaunternehmen mit Wurzeln in Oberösterreich und stellt die Gesundheit von Mensch und Tier in den Fokus.
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