Kinderzentrum Mecklenburg gGmbH
Geschäftszweck
- Die Gesellschaft fördert andere steuerbegünstigte Körperschaften ideell und finanziell, deren Satzungszweck die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere der körperlichen, psychischen und seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sowie deren soziale Entwicklung ist. - Dieser Zweck wird zum einen verwirklicht durch die materielle und immaterielle Unterstützung der Tochtergesellschaften der Gesellschaft und zum anderen durch die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und öffentlichen Informationsveranstaltungen. - Die Unterstützung der Tochtergesellschaften erfolgt mittels eingeworbener Spenden und anderer freigiebiger Zuwendungen, die den Tochtergesellschaften bar oder als Sachspenden zugewendet werden, sowie der Möglichkeit zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und öffentlichen Informationsveranstaltungen.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Die Geschäftsführer sind bei Rechtsgeschäften mit anderen freigemeinnützigen Körperschaften befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Details
06.07.1998
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung