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KAYO UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftszweck
Die Planung, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art (wie Events, Feste, Feiern, etc.) sowie die Vornahme aller Handlungen, die hiermit im Zusammenhang stehen.
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
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