Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN
Vertretungsregelung
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam oder ein Vor- standsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen.
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Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam oder ein Vor- standsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen.