Freizügigkeitsstiftung II der Zürcher Kantonalbank
Geschäftszweck
Die Stiftung bezweckt die Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern. Die Stiftung nimmt Gelder von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge entgegen, die bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses den reglementarischen Ansprüchen der Arbeitnehmer auf künftige Vorsorgeleistungen entsprechen.
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Publikationen
Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich (CHE-237.928.…
Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich (<FT TYPE="B">CHE-237.928.334</FT>). [Eintrag aufgrund des neuen Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BSAG) vom 30. Juni 2025 sowie der Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA) vom 22. Mai 2024.]
Änderungorgane | Neu: (Sibylle Barbara Frey Winkler)
Eingetragene Personen neu oder mutierend: Frey Winkler, Sibylle Barbara, von Oberhof, in Frauenfeld…
Eingetragene Personen neu oder mutierend: Frey Winkler, Sibylle Barbara, von Oberhof, in Frauenfeld, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [nicht: Mitglied und Sekretärin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien].