Fernwärme St. Pölten GmbH
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer, sofern der Mehr- heitsgesellschafter über weniger als 55% der Anteile ver- fügt, ansonsten einen Geschäftsführer. Die Vertretungsbefugnis jedes Geschäftsführers wird durch Gesellschafterbeschluss festgelegt. Wird nichts anderes be- stimmt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder je einem von ihnen gemeinsam mit einem Gesamtprokuristen vertreten.
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