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DFH Managementgesellschaft mbH
Geschäftszweck
Die Beteiligung als Kommanditist an Gesellschaften in der Rechtsform von Kommanditgesellschaften. Ausgenommen sind Tätigkeiten und Geschäfte, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere Geschäfte, die der Genehmigung und Erlaubnis nach § 34c GewO oder nach dem Kreditwesengesetz bedürfen.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
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