Deutsche Annington Heimbau GmbH
Geschäftszweck
(1) a) Vermietung, Verpach- tung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes, b) Bewirtschaftung bzw. Ver- waltung selbst errichteter Woh- nungsbauten im eigenen oder fremden Namen, c) An- und Verkauf von bebau- tem und unbebautem Grundbe- sitz, vornehmlich wenn er mit Wohnungen bebaut ist oder entsprechend bebaut werden kann, d) Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, e) Bestellung von Erbbaurech- ten, f) Parzellierung von Grundstü- cken, g) Errichtung und Betreuung von Wohnungsbauten aller Rechts- und Nutzungsformen sowie h) Verwaltung und Nutzung ei- genen Kapitalvermögens. (2) Die Gesellschaft kann au- ßerdem alle im Bereich des Wohnungsbaus, der Woh- nungswirtschaft, des Städte- baus, der Infrastruktur und des Bauwesens anfallenden Aufga- ben wahrnehmen.
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
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