Deutsche Annington Haus GmbH
Geschäftszweck
gewerbliche Betätigung im Bau- und Wohnungswesen, Gegenstand der Gesellschaft ist im Rahmen des Abs. 1 a) der Erwerb unbebauter Grundstücke zum Zwecke der Erschließung und Bebauung bzw. Veräußerung, b) die Planung, Baudurchführung und Finanzierung von Baumaßnahmen, c) die konzeptionelle Entwicklung, die Vermarktung und der Vertrieb von Objekten, d) die Betätigung als Bauträger, Generalüber- oder -unternehmer bzw. als Geschäftsbesorger sowie e) die Betreuung einschlägiger Objekte und Maßnahmen. Die Gesellschaft kann sich unter Beachtung der Konzernrichtlinien auf verwandten Gebieten betätigen und alle Maßnahmen durchführen, die den Zweck oder Gegenstand der Gesellschaft zu fördern geeignet sind. Sie kann insbesondere Unternehmen oder Einrichtungen in jeder beliebigen Art und Form errichten, erwerben oder veräußern; sie kann sich an Unternehmen beteiligen sowie für Unternehmen die Geschäfte besorgen oder führen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
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