degewo Köpenicker Wohnungsgesellschaft mbH
Geschäftszweck
(1) Das Betreiben von Immo- biliengeschäften jedweder Art, insbesondere die Errich- tung und Bewirtschaftung von Wohnungen für breite Schich- ten der Bevölkerung, darunter Haushalte mit geringem Ein- kommen, zu tragbaren Belas- tungen. (2) Aufgabe des Unternehmens ist sowohl die Sicherung und Erweiterung preisgünstigen Mietwohnraums in allen Bezir- ken für breite Schichten der Be- völkerung (Wohnungsmarkt- aufgabe) als auch die Hilfestel- lung zu einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Wohnraum- versorgung für Haushalte in Berlin, die auf dem Wohnungs- markt besonders benachtei- ligt sind und sich nicht selbst mit angemessenem Wohn- raum versorgen können (Ver- sorgungsaufgabe). (3) Der Beitrag der Gesell- schaft zu einem ausreichenden Wohnraumangebot mit sozial- verträglichen Mieten und zur städtebaulichen Entwicklung Berlins kann durch Wohnungs- neubau, Instandsetzung, In- standhaltung und Modernisie- rung bestehenden Wohnraums sowie Ankauf erreicht werden. Dabei sind die Anforderungen des Umweltschutzes zu beach- ten. (4) Bei der Planung und Reali- sierung von Neubauvorhaben ist darauf hinzuwirken, dass ein angemessener Anteil der Neubauwohnungen mit Mitteln von Wohnungsbauförderpro- grammen errichtet wird. (5) Soweit gesetzlich nicht an- ders geregelt, wird sich die Ge- sellschaft in Berlin beim Ab- schluss von Verträgen sowie bei der Bemessung des Prei- ses für die Überlassung von Mietwohnungen danach aus- richten, dass eine Kosten- bzw. Aufwandsdeckung einschließ- lich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bil- dung von Rücklagen ermög- licht werden. Die kontinuierliche Instandset- zung und Modernisierung so- wie gegebenenfalls der Woh- nungsneubau sollen zur städ- tebaulichen Entwicklung Ber- lins beitragen und den Anfor- derungen des Umweltschutzes gerecht werden. (6) Die wohnungspolitischen Versorgungsschwerpunkte sol- len zwischen der Gesellschaft und der zuständigen Behör- de des Landes Berlin vertrag- lich geregelt werden. Die Um- setzung de
Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Details
28.06.1990
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
Mehr über dieses Unternehmen erfahren
- Finanz-KPIs & Kennzahlen-Ampel
- Netzwerk & Beziehungen
- Vollständiges Mitarbeiterverzeichnis
- Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Website)
- Vollständige Publikationen & Dokumente
Finanzübersicht Gewinnabführungsvertrag
Nur für registrierte Nutzer
Erstelle einen kostenlosen Account, um Finanzkennzahlen zu sehen.
Nur für registrierte Nutzer
Erstelle einen kostenlosen Account, um Finanzkennzahlen zu sehen.
Nur für registrierte Nutzer
Erstelle einen kostenlosen Account, um Finanzkennzahlen zu sehen.