BUS, Bildung, Umschulung, Soziales gGmbH
Geschäftszweck
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist aus christlicher Verantwortung soziale Hilfe zu leisten durch die Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, der Hilfe für behinderte Menschen, der Jugend- und Altenhilfe, der Flüchtlingshilfe sowie der Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird durch die Errichtung, die Unterhaltung und Förderung dem Gesellschaftszweck dienender Einrichtungen verwirklicht, insbesondere durch a) die Konzipierung und Schaffung von beruflichen Qualifizierungs-, Rehabilitations-, Ausbildungs-, Umschulungs-, Wiedereingliederungs- und Betreuungsprojekten, die geeignet sind, arbeitslose und/oder schwerbehinderte Menschen beruflich und sozial in die Gesellschaft zu integrieren. b) die Erbringung zentraler Verwaltungsdienstleistungen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens gemäß § 57 Absatz 3 AO gemäß jeweils gültigem Kooperationsvertrag für folgende Kooperationspartner: o Stiftung Unionhilfswerk Berlin o Unionhilfswerk Ambulante Dienste gGmbH, Berlin o Unionhilfswerk Senioreneinrichtungen gGmbH, Berlin o Unionhilfswerk Soziale Dienste gGmbH, Berlin o Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen Brandenburg gGmbH, Kleinmachnow o Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH, Berlin o USE, Union Sozialer Einrichtungen gGmbH o Service Inklusiv gGmbH, Berlin o Unionhilfswerk, Landesverband Berlin e.V. (UHW Berlin) o Unionhilfswerk Landesverband Brandenburg e.V. (UHW Brandenburg e.V.) o Unionhilfswerk-Förderstiftung. Die Gesellschaft erhält zu den von ihr erbrachten Dienstleistungen für die Förderung der vorgenannten Zwecke im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens gemäß § 57 Absatz 3 AO Verwaltungsdienstleistungen (insbesondere Finanzbuchführung, Personalverwaltung, Personalmarketing, Arbeitssicherheit und betriebliches Gesundheitsmanagement, Contro
Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.