ALTANA Aktiengesellschaft
Geschäftszweck
Die Gesellschaft errichtet, erwirbt oder hält unmittelbar oder mittelbar wesentliche Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen aller Art bzw. errichtet Wirtschaftsunternehmen aller Art, insbesondere auf den Gebieten der Herstellung und des Vertriebs von chemischen Erzeugnissensowie von Test- und Messgeräten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich in den in Absatz 1 genannten Geschäftszweigen selbst zu betätigen, ferner sich mit der Beratung von Wirtschaftsunternehmen, Verwaltung von Grundstücken, Erwerb, Vergabe und Verwertung von gewerblichen Schutzrechten und Lizenzen, insbesondere unter Verwendung der eingetragenen Marke ALTANA, zu befassen, sowie jede sonstige gewerbliche Betätigung auf dem Gebiet der Industrie, des Gewerbes und des Handels im In- und Ausland auszuüben. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Maßnahmen und Geschäfte berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen, die Beteiligung an Unternehmen im In- und Ausland und die Veräußerung von Beteiligungen.
Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Gesellschaft wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.